Haftungsvereinbarung zu Nutzungs- und Urheberrechten an Kundeninhalten

Zwischen

- Auftragnehmer

ANYBRAND GmbH
Neue Landstraße 8
35232 Dautphetal

und

- Auftraggeber (Kunde, Agentur)

Unternehmens- und Kontaktdaten sind im Checkout oder Webseitenformular hinterlegt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Parteien haben einen Vertrag über folgende Leistungen geschlossen:
(1) Erstellen von Werbemitteln (Print), Kalender, Flyer etc.
(1) Erstellen von Werbemitteln (Digital), bspw. Korrekturabzug, etc.
(1) Erstellen von Werbemitteln (Physisch), Produkte, Kugelschreiber, Zollstöcke etc.

(2) Als Ergänzung zu diesem Hauptvertrag und den zugrunde gelegten AGB des Auftragnehmer wird die nachfolgende Vereinbarung zur Frage der Haftung für die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) geschlossen.

(3) Diese Haftungsvereinbarung wird mit Unterzeichnung Bestandteil des Hauptvertrages.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) Ausdrücklich gestattet ist die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke für Projekte und Webseiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt.

(2) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an den zu Zwecken der Gestaltung und Bearbeitung übermittelten Inhalten (Bilder, Videos, Grafiken, Texte) das Recht, diese Inhalte für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Auftragnehmer wird hierzu ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte eingeräumt.

§ 3 Haftungsfreistellung

(1) Der Auftraggeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder
a) selbst erstellt hat oder
b) die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.

(2) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.

(3) Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die dem Auftragnehmer durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte hieraus entstehen.

Die Vereinbarung wird mit dem Absenden des Webformulars oder durch eine Bestellung mit dem Absender bzw. Auftraggeber und der ANYBRAND GmbH wirksam.