Warenzeichen ist ein Begriff der aus dem Warenbezeichnungsgesetz stammt. Mit Einführung der Markenrechtsreform, in der auch Dienstleistungen als Produkt geregelt werden, wurde dieser Begriff Mitte der Neunziger durch den Begriff Marke oder Markenzeichen, im englischen Trademark, ersetzt. Eine Marke im Sinne des Markengesetzes ist eine Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen mit dem Ziel diese durch Unterscheidbarkeit von denen anderer Unternehmen abzugrenzen. Im wesentlichen sind dies die drei Kriterien Verkehrsgeltung (Image oder Bekanntheit), gleichbleibende Qualität und Ubiquität (Überall Erhältlichkeit).
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